Psychotherapie, Psychoanalyse, Traumatherapie für Kinder und Jugendliche
Dr. Cornelia Volk

Therapie-Anbahnung

Erstgespräch/Psychotherapeutische Sprechstunde

  • Ich betreibe eine Bestellpraxis, daher ist telefonische Anmeldung notwendig (Tel. 78 79 5 79). Hinterlassen Sie auf dem AB Ihre Nummer, ich rufe umgehend zurück.
  • Ein Erstgespräch/Sprechstunde kann ich Ihnen immer relativ zeitnah einräumen, auch wenn ich keinen Therapieplatz frei habe. Die Sprechstunde dient dazu, zu erörtern, ob bei Ihnen bzw. Ihrem Kind eine krankheitswertige Störung und damit ein Behandlungsbedarf vorliegt oder ob andere Hilfs- und Beratungsangebote sinnvoller sind.
  • Zum Erstkontakt brauchen Sie nur die Krankenversicherungs-Chipkarte.

Probatorische Sitzungen

  • Zeichnet sich ein Behandlungsbedarf ab, wird in den nachfolgenden „probatorischen“ (Probe-) Sitzungen der Kontakt vertieft. Es wird die Anamnese (die Lebensgeschichte des Patienten) erhoben und eine multimodale Diagnostik durchgeführt. Der Haus-/Kinderarzt muß im sog. Konsiliarbericht bescheinigen, daß die Störung nicht organisch bedingt ist.
  • Danach wird entschieden, welche Art von Therapie nötig ist, es werden gemeinsam Therapieziele definiert und daraus ein Behandlungsplan entwickelt.
  • Die probatorischen Sitzungen dienen auch dazu, zu klären, ob wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen können. (Sie haben auch weiterhin die Möglichkeit, sich für einen anderen Therapeuten zu entscheiden)

Kassenantrag

  • Falls es zu einer Therapie kommt, wird entweder eine Kurzzeit- (max. 2x 12 Stunden) oder eine Langzeittherapie (70 und mehr Stunden) bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragt. Beim Langzeitantrag muß ein externer Gutachter den Antrag befürworten, was aber in der Regel kein Problem darstellt.
  • Neben den Einzelsitzungen werden für die begleitende Elternarbeit jeweils 6 Stunden (Kurzzeit) bzw. 18 Stunden (Langzeit) beantragt.

Therapie

  • Die Therapie-Stunden finden 1-2 mal wöchentlich statt (feste Termine) und dauern 50 Minuten. Bei Säuglingen und Kleinkindern wird die Bezugsperson (i.d.R. die Mutter) mit in die Therapie einbezogen (Mutter-Kind-Therapie).
  • Die Elterngespräche finden im Verhältnis 1:4, d.h. meist einmal monatlich statt.
  • In Krisensituationen können auch ganze Familiensitzungen vereinbart werden.
  • Therapie ist nur erfolgreich, wenn sie regelmäßig und kontinuierlich stattfindet. Sollten Sie einmal verhindert sein, muss die Stunde 24 Stunden vorher abgesagt werden.
  • In den Schulferien findet keine Therapie statt.
  • Diagnostik und Behandlung unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Notfälle

  • In dringenden Fällen (akute Eigen- oder Fremdgefährdung Ihres Kindes) wenden Sie sich an:
    • Krisendienst Mittelfranken: Tel.: 0911 - 424 85 5-0
    • Kinder- und Jugendpsychatrie Nürnberg: Tel.: 0911 - 398-0
    • Kinder- und Jugendpsychatrie Erlangen: Tel.: 09131 - 853-0

    (Telefon-Nummern ohne Gewähr)